Lärmaktionsplan der Gemeinde Barleben - Bekanntmachung der Auslegungsfrist                                                                                                     

Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes zuständig. Nach bereits erfolgter Veröffentlichung der Kartierungsergebnisse, wurde der 1. Lärmaktionsplan der Gemeinde Barleben aufgestellt. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich zu den angestrebten Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu äußern. Vom Lärmaktionsplan erfasst sind die A2, B71 und B189. Da die Gemeinde für diese Straßen nicht die Baulastträgerschaft innehat, werden die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gesammelt und gewertet und in einem Prüfbericht zusammengestellt, der den zuständigen Behörden übersendet wird.
Der 1. Lärmaktionsplan der Gemeinde Barleben, steht zu jedermanns Einsicht während der Auslegungsfrist vom 18.03.2024 bis einschließlich 14.04.2024 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Barleben unter www.barleben.de => Satzungen / B-Pläne => Bekanntmachungen - Bauleitpläne / Beteiligungen gemäß Baugesetzbuch zur Verfügung und liegt parallel im Bau- und Ordnungsamt (Zimmer 0.07) der Gemeinde Barleben in der Ernst-Thälmann-Straße 22 zu folgenden Zeiten aus: Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 – 11:00 Uhr, Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr, Donnerstag 08:00 – 15:30 Uhr und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung (Tel. 039203 565 2131).

Über die Auslegungsfrist hinaus bis zum 28.04.2024 besteht die Möglichkeit schriftlich oder per E-Mail an bauamt@barleben.de – Stellung zum 1. Lärmaktionsplan der Gemeinde Barleben zu beziehen und Maßnahmen aufzuzeigen, die im Bezug auf die erfassten Hauptverkehrsstraßen zur Prüfung an die Baulastträger übermittelt werden sollen, soweit diese nicht schon im Rahmen der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligungen mitgeteilt wurden.


Grafik_Lärmaktionsplan

zurück